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VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zwangsgeldandrohung; Einwendungen gegen Grundverwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 01.02.2005 - 25 CS 04.3140
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt können deshalb vom Kläger nicht mehr geltend gemacht werden; die angegriffene Zwangsgeldandrohung kann nur noch insoweit überprüft werden, als eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG; vgl. auch BayVGH vom 1.2.2005 Az. 25 CS 04.3140 RdNr. 7). - BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Aus Art. 19 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder Kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (vgl. BVerwG vom 13.4.1984 DVBl 1984, 1172; BayVGH vom 4.9.2000 Az. 2 ZS 00.2544). - VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Der Ausgangsbescheid des Landratsamts Würzburg vom 14. August 2008 ist zwischenzeitlich bestandskräftig, nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 5. August 2010 abgewiesen und der Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 19. März 2012 (Az. 8 ZB 10.2343) abgelehnt hat. - VGH Bayern, 04.09.2000 - 2 ZS 00.2544
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Aus Art. 19 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder Kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (vgl. BVerwG vom 13.4.1984 DVBl 1984, 1172; BayVGH vom 4.9.2000 Az. 2 ZS 00.2544).
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der Schulpflicht
Aus Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, B.v. 23.3.2012 - 8 ZB 10.2342 - BeckRS 2012, 25878 Rn. 9). - VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 9 S 20.2781
Untersagung eines Schwellbetriebs zur Klärung offener Rechtsfragen bezüglich …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass eine auf bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2342 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 06.02.2012 - 8 CS 10.2341
Beschwerde; Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gerichtlichen Akten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren Az. 22 CS 08.3263, 8 ZB 10.2343 und 8 ZB 10.2342 sowie auf die Behördenakten Bezug genommen.